Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Antworten. Zu Ihrer Rückfrage zu Frage Nummer 2 (Was verstehen Sie unter Anerkennung?) möchte ich wiederholen, dass die Frage war ob eine "öffentlich-rechtliche" oder "staatliche" Anerkennung für diese IHK-Zertifikate existiert. Selbstverständlich haben Lehrgänge mit IHK-Zertifikaten unbestritten eine hohe Anerkennung in der Wirtschaft. Deshalb wollen wir vom UBAI ja auch für unsere Mitglieder die Möglichkeit erwirken, auf den Gebieten Yoga und Ayurveda Seminare mit IHK-Zertifikaten anbieten zu können. Sie werden diesbezüglich in der nächsten Zeit sicher von uns hören. Allerdings wirken die Titel einiger Lehrgänge eher wie Berufe, z.B. "Yoga Lehrerin (IHK)" oder "Ayurveda-Praktiker (IHK)". Und sie werden auch von den Absolventen der Lehrgänge als solche empfunden und beworben. Die Werner + Wolf Yoga GmbH & Co KG, die diese Seminare anscheinend als immer noch einziger Bildungspartner einer IHK anbietet, wirbt auf ihrer Webseite mit "IHK-Zertifikate sind bundesweit anerkannt." ... "Wie sind künftig andere Yogalehr-Abschlüsse einzuordnen? ... Solche Yogalehrer-Qualifikationen sind privatrechtlich gleichgestellt, haben aber keine öffentlich-rechtliche Anerkennung durch die Institutionen." ( http://www.w-w-yoga.de/39.0.html ) Das führt bei vielen Lesern zu der Annahme, dass die IHK-Zertifikate nicht privatrechtlich, sondern öffentlich-rechtlich anerkannt wären. Darum zielt meine Frage genau darauf ab zu klären, ob IHK-Zertifikate öffentlich-rechtlich anerkannt sind, oder nicht. Eine öffentlich-rechtliche Anerkennung wäre zum Beispiel, wenn eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung damit verbunden wäre oder ein Recht zu einer Berufsausübung oder die Bezeichnung "staatlich geprüft" oder wenn das Zertifikat einen Berufsabschluss nach dem BBiG verleihen würde. Ihrer Antwort kann ich bis jetzt nur entnehmen, dass sich IHK-Zertifikate -wie bekannt- in der Wirtschaft einer hohen Anerkennung erfreuen. Da Sie aber zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung keine positive Aussage getroffen haben, muss ich vorerst von folgender Annahme ausgehen: 1.IHK-Zertifikate sind privatrechtlich. 2.IHK-Zertifikate haben darüber hinaus keine öffentlich-rechtliche Anerkennung. Ich bitte nochmal um Klarstellung ob diese meine Annahmen richtig sind. Herzlichen Dank. Bezüglich eventueller Anerkennungen durch Krankenkassen werde ich mich wie sie vorgeschlagen an ihren Bildungspartner wenden. Mit freundlichem Gruß Ingo Schmidt-Philipp cc: andere Yoga Verbände ......@saarland.ihk.de schrieb: > > Sehr geehrter Herr Schmidt-Philipp, > > vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. Oktober 2007. Aus dienstlichen Gründen ist es mir heute erst möglich Ihre Mail zu beantworten. > > Zu Ihren Fragen: > > 1. Es existiert noch kein Berufsbild Yoga-Lehrer. Erste Gespräche mit den in der Bundesrepublik dafür zuständigen Stellen (BiBB, Ministerien) zeigen jedoch, dass durchaus Interesse besteht ein entsprechendes Berufsbild zu entwickeln. > 2. Was verstehen Sie unter Anerkennung? Fakt ist, dass IHK-Zertifikate zum einen eine hohe Anerkennung in der Wirtschaft haben, zum anderen sowohl von der Bundesargentur für Arbeit als auch von sonstigen Fianziers der beruflichen Bildung gewünscht sind. > 3. Dies ist eine Frage, die wir Ihnen als IHK nicht beantworten können. Wir wissen, dass entsprechende Gespräche mit den Krankenkassen laufen. Bitte setzen Sie sich mit den Bildungsträgern direkt in Verbindung. > 4. Natürlich handelt es sich bei den genannten Zertifikatslehrgängen "lediglich" um IHK-Zertifikatslehrgänge, die nicht einer anerkannten Berufsausbildung nach dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe (BiBB) gleichzusetzen sind. > 5. Die verschiedenen Stilrichtungen werden in den Lehrgängen berücksichtigt, gleichwohl wird man sich auf eine Stilrichtung exemplarisch, insbesondere bei Prüfungslehrgängen festlegen müssen. Dies kann man aber entsprechnend der Teilnehmerkreise, insbesondere bei Lehrgängen, die mit einer öffentlich rechtliche Prüfung abschließen werden , berücksichtigen. > > Ich hoffe Ihnen gedient zu haben, falls Sie weitere Fragen haben, rufen Sie mich doch einfach an > > Freundlich grüßt Sie > IHK Saarland > > Gerd Müller > >