Brief an die IHK Saarbrücken vom 24.10.07
mit Antwort vom 31.10.2007.
Die IHK hat in Ihrer Antwort (oben) auf meine ausdrückliche Frage nicht bestätigt, dass diese Kurs-Zertifikate
öffentlich-rechtliche Anerkennungen hätten.
Leider hat sie auch nicht ausdrücklich bestätigt, dass keine öffentlich-rechtliche Anerkennungen vorliegen.
Ich habe desshalb eine nochmal Nachgefragt.
Die Antwort war diesmal: keine Antwort (bis heute, den 11.2.2008).
Damit kann man feststellen: Die IHK-Yoga Zertifizierungen sind ganz normale
privatrechtliche Bescheinigungen über den Besuch eines Seminars.
Auch wenn einige das IHK-Zertifikat wie eine Berufsbezeichnung führen - vorläufig ist das so,
als würde man sich etwa
Sollte sich die Sachlage in Deutschland ändern (Berufsbild) werden wir die Information an dieser Stelle weiterführen.
In den Medien wurde auch damit geworben,
dass das IHK Zertifikat "Vorteile" bei der Abrechnung mit Krankenkassen bringen könnte.
Ich habe desshalb die IHK und den Bildungspartner auf den ich verwiesen wurde angeschrieben.
Mit der Frage, ob das IHK-Zertifikat bei irgendeiner Krankenkasse einen Vorteil bringen würde.
Die Antwort war: keine Antwort (bis heute, den 11.2.2008).
Wegen terminlicher Überlastung war es bisher nicht möglich auf mein Schreiben vom 31.10. mit Ja oder Nein zu antworten.
Damit kann man feststellen: Es gibt keine Krankenkasse, die einen Yoga-Lehrer/In mit IHK Zertifikat besser stellt,
als andere Yoga-Lehrer.
Brief an die IHK Saarbrücken vom 31.10.07. offener Brief an die Werner + Wolf Yoga GmbH & Co KG vom 31.10.07
Aktuelle Stand im Oktober 2008:
Die Firma Werner + Wolf Yoga GmbH & Co KG hat auf obiges Schreiben nicht reagiert.
Auch nicht auf wiederholte Nachfragen des UBAI per email, auch nicht auf wiederholte schriftliche Nachfragen per Briefpost.
Keine Antwort ist auch eine Antwort. Dieses Verhalten sagt viel über die Seriösität der Firma und deren Geschäftsmodell aus.
Der Leser möge sich seine Meinung über "IHK-Yoga" selbst bilden.